Die EU Inc. ist als Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet. Sie entsteht durch Registereintragung und wird EU-weit anerkannt. In ihrer Grundstruktur erinnert sie an die deutsche GmbH, ist aber deutlichflexibler ausgestaltet.
Ziel der EU Inc. ist es, Unternehmensgründungen und grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten innerhalb der Europäischen Union einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten.
Besonders Start-ups und wachstumsstarke Unternehmen (Scale-ups) stehen im Fokus. Die Kommission sieht in der EU Inc. ein Instrument, um jungen Unternehmen den Zugang zu Kapital zu erleichtern, grenzüberschreitende Expansionen zu fördern und Europa im internationalen Wettbewerb attraktiver zu machen.
Die EU Inc. kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Sie steht grundsätzlich allen Gründern und Unternehmen offen, die sie als für ihr Geschäftsmodell geeignet erachten.
Darüber hinaus ist es möglich, bestehende Gesellschaften durch innerstaatliche Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung in eine EU Inc. umzuwandeln. Auch grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen sind vorgesehen.
Mindestens ein Geschäftsführer muss in der EU ansässig sein.
Die Gründungsoll vollständig digital möglich sein. Der Entwurf sieht zwei Wege vor:
Die Gründer können den Satzungssitz der EU Inc. (nur) innerhalb der Europäischen Union wählen. Es ist nicht erforderlich, dass sich die Hauptverwaltung oder der Hauptgeschäftssitz im selben Mitgliedstaat befindet wie der Satzungssitz; Sitz und Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung müssen jedoch in der EU liegen.
Für die EU Inc. gilt ein dreistufiges Regelungssystem:
Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Nein. Die EU Inc. ist ausdrücklich als zusätzliche alternative Rechtsform konzipiert. Sie tritt neben die bestehenden nationalen Gesellschaftsformen, ersetzt sie aber nicht.
Unsere Einschätzung: In der Praxis wird die EU Inc. die GmbH auf absehbare Zeit nicht ablösen. Insbesondere für rein innerdeutsche Sachverhalte bleibt die GmbH (wenn man eine juristische Person gründen will) die bewährte und vertraute Wahl. Die deutschen Gesellschaftsformen bieten eine gewisse Verlässlichkeit für ihre Gründer. Sie sind unterlegt durch eine gefestigte Rechtsprechung, ein eingespieltes Notariatswesen und eine tiefe Verankerung im Rechtsverkehr.
Ihre Stärken dürfte die EU Inc. dagegen vor allem dort ausspielen, wo Unternehmen von Anfang an grenzüberschreitend agieren, schnell Kapital aufnehmen und von einem einheitlichen europäischen Regelwerk profitieren wollen. Start-ups und Scale-ups, die in mehreren EU-Staaten tätig werden, können sich den Aufwand paralleler gesellschaftsrechtlicher Strukturen ersparen. Ob sich die EU Inc. darüber hinaus auch für breitere Anwendungsfälle durchsetzt, hängt u.a. maßgeblich von der endgültigen Ausgestaltung der EU-Verordnung sowie von der Akzeptanz in der Beratungspraxis ab.
Der Verordnungsentwurf befindet sich seit Frühjahr 2026 im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat der EU verhandelt. In Deutschland sind Bundestag und Bundesrat über entsprechende Drucksachen (BR-Drucksache 238/26) befasst worden.
Die Europäische Kommission hat das ambitionierte Ziel formuliert, bis Ende 2026 eine politische Einigung zu erreichen. Experten halten diesen Zeitplan für sehr ambitioniert, insbesondere angesichts offener Streitpunkte (Mitbestimmung, Rechtsgrundlage, Registerfragen).
Selbst bei einer Einigung bis Ende 2026 dürfte die EU Inc. angesichts der üblichen Frist von zwölf Monaten bis zur Anwendbarkeit nach Inkrafttreten der Verordnung realistisch nicht vor 2027/2028 tatsächlich nutzbar sein.
Wir beraten Sie gerne bei sämtlichen Fragen zur passenden Gesellschaftsform für Ihr Vorhaben und begleiten Ihre Gründung.